Beschreibung
Einordnung nach CLP-Verordnung
Gefahr
- H301 Giftig bei Verschlucken.
- H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.
- H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.
- P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
- P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/anrufen.
- P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/…/waschen.
- P405 Unter Verschluss aufbewahren.
- P501 Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.